Zeit bis zum Start des Fackellaufs:
Distanzunterricht
Um die Infektionsketten zu unterbrechen, findet Distanzunterricht statt.
Online-Materialien
Den Zugang zu den Online-Materialien finden Sie im Schulplaner auf Seite 4. Nutzen Sie den Kurzlink oder den QR-Code.
Ab dem 3.1.2021 (ab 18 Uhr) stehen die Wochenpläne bereit für das Distanzlernen.
Haben Sie Fragen zu den Online-Materialien, nutzen Sie das Online-Formular!
Mittagsversorgung
Wenn Sie einen Essenvertrag mit Dussmann haben, kann Ihr Kind an der Essenversorgung teilnehmen.
Kinder kommen über die Lange Straße auf das Schulgelände und nutzen den Eingang zum blauen Treppenhaus. Nach dem Essen verlassen die Kinder das Schulgelände auf direktem Weg.
Sollte Ihr Kind nicht zum Essen gehen, bestellen Sie bitte ab.
Essenzeit:
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich zum Essen erscheint.
Notbetreuung
Schulpflichtige Kinder der ersten bis vierten Schuljahrgangsstufe sollen nur dann in Notbetreuung betreut werden können, wenn dies aus Kindeswohlgründen erforderlich ist, oder, wenn beide Personensorgeberechtigten in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind. Ein Anspruch dieser Kinder besteht auch dann, wenn ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.
Schulpflichtige Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Vorrang hat die häusliche Betreuung.
Dies bedeutet, dass Ihr Kind, wenn es in der Notbetreuung abgegeben wird, sich vor allem allein beschäftigen muss. Die Schule verfügt nicht über die technischen Mittel, dass Schüler in der Notbetreuung die digitalen Aufgaben bearbeiten können.
Es gilt Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich!
Stellen Sie einen Antrag auf Notbetreuung beim Landkreis.
Für eine Notbetreuung im Bereich der Zuständigkeit der Schule nach §17 Abs. 6 der 3. SARS-CoV-2-EindV ist ein Bescheid des Landkreises vorzulegen. Dieser muss zwingend den Betreuungsbedarf während der Zeit des Unterrichts darlegen.
Wenn Sie einen Bescheid vom Jugendamt erhalten haben und Anspruch auf Notbetreuung in der Unterrichtszeit haben, melden Sie den Bedarf unter notbetreuung@grundschule-erkner.de an. Der Bescheid ist am 4.1.2021 im Original vorzulegen.