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Schulbetrieb ab 11.01.2021

Zeit bis zum Start des Fackellaufs:

Distanzunterricht

Um die Infektionsketten zu unterbrechen, findet mindestens bis zum 22.01.2021 weiterhin Distanzunterricht statt.

Online-Materialien

Den Zugang zu den Online-Materialien finden Sie im Schulplaner auf Seite 4. Nutzen Sie den Kurzlink oder den QR-Code.

Die Materialien stehen immer 2 Tage im voraus ab 18 Uhr bereit.

Haben Sie Fragen zu den Online-Materialien, nutzen Sie das Online-Formular!

Mittagsversorgung

Wenn Sie einen Essenvertrag mit Dussmann haben, kann Ihr Kind an der Essenversorgung teilnehmen.

Kinder kommen über die Lange Straße auf das Schulgelände und nutzen den Eingang zum blauen Treppenhaus. Nach dem Essen verlassen die Kinder das Schulgelände auf direktem Weg.

Sollte Ihr Kind nicht zum Essen gehen, bestellen Sie bitte ab.

Essenzeit:

Klasse 3/4
Klasse 5/6
11:20 Uhr
11:40 Uhr

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich zum Essen erscheint.

Notbetreuung

Schulpflichtige Kinder der ersten bis vierten Schuljahrgangsstufe sollen nur dann in Notbetreuung betreut werden können, wenn dies aus Kindeswohlgründen erforderlich ist, oder, wenn beide Personensorgeberechtigten in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind. Ein Anspruch dieser Kinder besteht auch dann, wenn ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Ab dem 18. Januar 2021 haben Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann, ebenfalls Anspruch.

Schulpflichtige Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Vorrang hat die häusliche Betreuung.

In der Notbetreuung gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Kinder müssen auch untereinander einen Mindestabstand von 1.50m halten. Das gemeinsame Spiel bzw. Gruppenbildung, welche dazu führen, dass der Mindestabstand nicht eingehalten wird, sind untersagt.

Dies bedeutet, dass Ihr Kind, wenn es in der Notbetreuung abgegeben wird, sich vor allem allein beschäftigen muss. Die Schule verfügt nicht über die technischen Mittel, dass Schüler in der Notbetreuung die digitalen Aufgaben bearbeiten können.

Es gilt Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich!

Stellen Sie einen Antrag auf Notbetreuung beim der zuständigen Stelle nach §18 Abs. 6 der 4. SARS-CoV-2-EindV.

Für eine Notbetreuung im Bereich der Zuständigkeit der Schule nach §17 Abs. 6 der 4. SARS-CoV-2-EindV ist ein Bescheid des Landkreises vorzulegen. Dieser muss zwingend den Betreuungsbedarf während der Zeit des Unterrichts darlegen.

Wenn Sie einen Bescheid von der zuständigen Stelle erhalten haben und Anspruch auf Notbetreuung in der Unterrichtszeit haben, melden Sie den Bedarf unter notbetreuung@grundschule-erkner.de an.