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Schulbetrieb ab 22.02.2021

By 18.02.2021Februar 22nd, 2021Corona-Information, Schule

Zeit bis zum Start des Fackellaufs:

Wechselunterricht

Ab dem 22.02.2021 startet der Schulbetrieb im Wechselunterricht. Unter den Eltern wurde eine Umfrage gemacht, welches Modell den Eltern in der Organisation helfen würde. Die Schule hat dies in die Planung mit einfließen lassen. Daher wurde folgendes Modell entschieden:

Einteilung der Klassen in Gruppe A und B. Diese Gruppen wechseln täglich. Am 22.02.2021 beginnen wir mit Gruppe A. Am folgenden Tag kommt Gruppe B in die Schule.

Die Klassenlehrkräfte teilen Ihnen mit, in welcher Gruppe Ihr Kind ist und übermitteln Ihnen auch den Stundenplan.

Die Kinder werden vorrangig von der Klassenlehrkraft unterrichtet und bleiben bis auf wenige Ausnahmen in ihrem Klassenraum.

Es gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nach §2 6. SARS-CoV-2-EindV. Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 4 müssen im Außengelände keine Maske tragen. Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Eingangssituation

Die Schüler kommen um 7:45 Uhr bitte über folgende Eingänge auf das Gelände. Dies gilt auch für Kinder der Notbetreuung.

Eingang über Lange Straße: 1a, 1b, 1c, 1d, 2a, 2c, Flex A, Flex B, 3d, 4a, 4d

Eingang über Friedrichstraße: 2b, 3a, 3b, 3c, 4b, 4c, 5a, 5b, 5c, 6a, 6b, 6c, 6d

Die Kinder werden Klassenweise auf das Gelände gelassen. Hierfür wird am Eingang das Klassenschild hochgehalten.

Die Schüler sammeln sich am bekannten Stellplatz der Klasse. Die Kinder in der Notbetreuung sammeln sich gesondert. Hier gibt es einen Hinweis am Eingang.

Distanzlernen

Für den Schultag, an dem Ihr Kind zu Hause sein wird, bekommt es Material von der Schule.

Der tägliche Wechsel ermöglicht es der Schule wieder in besseren Kontakt mit den Schülern zu kommen. Videokonferenz müssen damit nicht mehr durchgeführt werden.

Mittagsversorgung

Wenn Sie einen Essenvertrag mit Dussmann haben, kann Ihr Kind an jedem Schultag an der Essenversorgung teilnehmen.

Kinder, die nicht im Unterricht oder der Notbetreuung sind, kommen über die Lange Straße auf das Schulgelände und nutzen den Eingang zum blauen Treppenhaus. Nach dem Essen verlassen die Kinder das Schulgelände auf direktem Weg.

Sollte Ihr Kind nicht zum Essen gehen, bestellen Sie bitte ab.

Essenzeit:

Klasse 3/4
Klasse 5/6
11:20 Uhr
11:40 Uhr

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich zum Essen erscheint.

Notbetreuung

Schulpflichtige Kinder der ersten bis vierten Schuljahrgangsstufe sollen nur dann in Notbetreuung betreut werden können, wenn dies aus Kindeswohlgründen erforderlich ist, oder, wenn beide Personensorgeberechtigten in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind. Ein Anspruch dieser Kinder besteht auch dann, wenn ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Ab dem 18. Januar 2021 haben Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann, ebenfalls Anspruch.

Schulpflichtige Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Vorrang hat die häusliche Betreuung.

Die Notbetreuung wird auch weiterhin im Rahmen des Unterrichts in der Schule durchgeführt.

In der Notbetreuung gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Kinder müssen auch untereinander einen Mindestabstand von 1.50m halten. Das gemeinsame Spiel bzw. Gruppenbildung, welche dazu führen, dass der Mindestabstand nicht eingehalten wird, sind untersagt.

Dies bedeutet, dass Ihr Kind, wenn es in der Notbetreuung abgegeben wird, sich vor allem allein beschäftigen muss. Die Schule verfügt nicht über die technischen Mittel, dass Schüler in der Notbetreuung die digitalen Aufgaben bearbeiten können.

Es gilt Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich!

Stellen Sie einen Antrag auf Notbetreuung beim der zuständigen Stelle nach §18 Abs. 6 der 6. SARS-CoV-2-EindV.

Für eine Notbetreuung im Bereich der Zuständigkeit der Schule nach §17 Abs. 6 der 6. SARS-CoV-2-EindV ist ein Bescheid des Landkreises vorzulegen. Dieser muss zwingend den Betreuungsbedarf während der Zeit des Unterrichts darlegen.

Wenn Sie einen Bescheid von der zuständigen Stelle erhalten haben und Anspruch auf Notbetreuung in der Unterrichtszeit haben, melden Sie den Bedarf unter notbetreuung@grundschule-erkner.de an.