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Schulorganisation ab 19.4.

By 12.04.2021April 19th, 2021Corona-Information, Schule

Zeit bis zum Start des Fackellaufs:

Präsenz- und Testpflicht

Ab dem 19.4.2021 gilt wieder die Präsenzpflicht im Wechselunterricht. Diese wird von einer Testpflicht begleitet. Alle Schüler und an Schule Tätige testen sich zweimal pro Woche und weisen dies gegenüber der Schule nach. Andere Personen dürfen die Schule nur betreten, wenn sie einen tagesaktuellen Negativ-Test vorweisen.

Umgang mit der Präsenzpflicht

Sollten Sie sich entscheiden, Ihr Kind nicht in den Präsenzunterricht zu schicken, wird dies in der Schule dokumentiert, erscheint aber nicht als Fehlzeit auf dem Zeugnis.

Bitte informieren Sie uns über das Online-Formular >>

Eingangssituation

Die Eingänge werden so verengt, dass die Kinder nur noch einzeln eintreten können. Dabei sollten Sie an den Testtagen ihre Bescheinigung bereithalten. Diese zeigen Sie dem Personal kurz vor und werfen Sie dann in die schwarze Kiste.

Beispiel für die Gestaltung des Eingangsbereiches am vorderen Tor.

An welchen Tagen besteht Testpflicht?

Die Pflicht ist immer am ersten Tag der Woche, wenn Ihr Kind in die Schule zum Unterricht kommt.

Kinder, die Montag, Mittwoch und Freitag in die Schule in den Unterricht kommen, müssen am Montag und Freitag den Nachweis erbringen.

Kinder die Dienstag und Donnerstag in die Schule kommen, erbringen den Nachweis eben an diesen beiden Tagen.

Kinder, die in die Notbetreuung kommen, müssen keine Test-Bescheinigung vorlegen. Kinder, die den Präsenzunterricht besuchen, müssen an den vorgegeben Testtagen eine Negativbescheinigung vorlegen.

Sollte ein Kind zum Testtag keine Bescheinigung vorlegen können, ist das Betreten des Schulgeländes nicht erlaubt. Bitte ersparen Sie Ihrem Kind mögliche schwierige Situationen.

Wie führe ich den Test durch?

Eingesetzt werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttests für die Hand von Laien, die ohne Unterstützung durch sachkundiges Personal auch von den jüngeren Schüler/innen unter Aufsicht durchgeführt werden können.

Bitte schauen Sie sich das Video gemeinsam mit Ihrem Kind an.

Zur Videoanleitung >> | Zur Gebrauchsanleitung >>

Nach der Verwendung des Tests, kann dieser im Hausmüll in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen (z. B. in verschlossenen Plastik- bzw. Mülltüten) gesammelt und verschlossen entsorgt werden.

Wie weise ich ein negatives Ergebnis nach?

Die Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis muss tagesaktuell sein, das heißt, sie muss an dem Tag, an dem die Innenräume der Schule betreten werden sollen, oder höchstens 24 Stunden vor dem Betreten der Schule ausgestellt worden sein.

Von der Schule erhalten Sie mit Ausgabe der Testkits vorgedruckte Bescheinigungen, die die Kinder am Tag der Testpflicht ausgefüllt am Schultor abgeben müssen.

Die Bescheinigung sieht folgendermaßen aus:

Es kann auch die Bescheinigung eines anerkannten Testzentrums oder Arztes vorgelegt werden. Diese behält die Schule ebenfalls ein.

Sollten Schüler am Tag der Testpflicht kein Formular vorlegen können, dürfen diese die Schule nicht betreten.

 

Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte die Testung zu Hause nicht vornehmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges tagesaktuelles (nicht länger als 24 Stunden zurückliegendes) negatives Testergebnis vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Die aus eigenem Antrieb resultierende Nicht-Teilnahme am Präsenzunterricht kann nicht als Begründung für einen Antrag auf Wiederholung (§ 59 Abs. 5 BbgSchulG) heran gezogen werden.

Positives Testergebnis–Was tun?

Zeigt der Selbsttest ein positives Ergebnis an, so müssen die betroffenen Schüler/innen von anderen Personen isoliert werden.

  1. Wurde der Selbsttest zu Hause durchgeführt, dürfen die betroffenen Schüler/innen die Schule nicht betreten und es muss unverzüglich die Abklärung in einem Testzentrum oder beim Hausarzt erfolgen.
  2. Erst wenn der PCR-Test ebenfalls positiv ist, liegt tatsächlich eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion vor.
  3. Bis zur Vorlage des Ergebnisses des PCR-Tests begeben sich die betroffenen Schüler/innen in häusliche Quarantäne.