Zeit bis zum Start des Fackellaufs:
Distanzunterricht
Der Landkreis Oder-Spree gibt gemäß § 77 Absatz 6 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes bekannt, dass im Zeitraum vom 20.04.2021 bis 22.04.2021 die Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten wurde, so dass ab dem 24.04.2021 die verschärfenden Maßnahmen nach § 28b Absatz 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes gelten.
Das Angebot der Schule für Distanzunterricht startet am Dienstag. Über die genaue Organisation informiert die Schule auf diesem Weg im Laufe des Montags.
Mittagsversorgung
Wenn Sie einen Essenvertrag mit Dussmann haben, kann Ihr Kind an der Essenversorgung teilnehmen.
Kinder kommen über die Lange Straße auf das Schulgelände und nutzen den Eingang zum blauen Treppenhaus. Nach dem Essen verlassen die Kinder das Schulgelände auf direktem Weg.
Sollte Ihr Kind nicht zum Essen gehen, bestellen Sie bitte ab.
Kinder die nicht in der Notbetreuung sind und dennoch zum Essen kommen, benötigen am Montag und Donnerstag einen Negativ-Nachweis. (Außer sie kommen an anderen Tagen, dann muss am ersten Tag der Woche eine Bescheinigung vorgelegt werden und dann am Freitag.)
Achtung, zum Betreten des Schulgeländes muss am Montag und am Donnerstag
Essenzeit:
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich zum Essen erscheint.
Notbetreuung
Für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 ist eine Hortbetreuung (Notbetreuung) zu gewährleisten. Einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben
- Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls oder aufgrund von Schulen festgestellter besonderer sozialer Unterstützungsbedarfe zu betreuen sind,
- Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter in den in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
- Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.
Genaue Ausführungen dazu finden Sie in der aktuellen Eindämmungsverordnung >>
Wenn Sie bereits einen gültigen Bescheid haben, gilt dieser weiterhin. Die Kinder werden an den bekannten Toren um 7:45 Uhr in Empfang genommen.
Dies bedeutet, dass Ihr Kind, wenn es in der Notbetreuung abgegeben wird, sich vor allem allein beschäftigen muss. Die Schule verfügt nicht über die technischen Mittel, dass Schüler in der Notbetreuung die digitalen Aufgaben bearbeiten können. Notbetreuung ist kein Unterricht.
Es gilt Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich!
Testpflicht nach §17a 7. SARS-CoV-2-EindV
Als Testtag werden der Montag und Donnerstag festgelegt. Wird an diesen Tagen die Notbetreuung nicht wahrgenommen, muss der Nachweis am nächsten Tag des Wahrnehmung der Notbetreuung erbracht werden.
Die Landkreise und kreisfreien Städte prüfen und bescheiden den Anspruch auf Notbetreuung. Stellen Sie Ihren Antrag auf Notbetreuung beim Landkreis.
Wenn Sie einen Bescheid vom Jugendamt erhalten haben und Anspruch auf Notbetreuung in der Unterrichtszeit haben, melden Sie den Bedarf unter notbetreuung@grundschule-erkner.de an.