Zeit bis zum Start des Fackellaufs:
Wegfall der Maskenpflicht im Außengelände
Ab dem 16.6.2021 muss im Außengelände der Schule keine Maske getragen werden. Dies gilt für Erwachsene und Kinder.
Testpflicht bleibt bestehen
Die Testpflicht für Personen, die das Schulgelände betreten, bleibt bestehen.
Maskenpflicht im Innenbereich der Schule
Entsprechend §22 Abs. 4 besteht für folgenden Personenkreis Pflicht zum Tragen einer Maske:
- für alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal, außer im Sportunterricht,
- für alle Besucherinnen und Besucher.