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Schulorganisation ab 03.01.2022

Zeit bis zum Start des Fackellaufs:

Schulorganisation ab 03.01.2022

Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 1 bis 5 der Primarstufe können aufgrund einer entsprechenden Erklärung ihrer Sorgeberechtigten bis 07.01. dem Präsenzunterricht fernbleiben.

  • Die Erklärung ist mindesten für eine (Schul-)Woche abzugeben.
  • Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
  • Die Schulen sollen die Schüler und Schülerinnen am Anfang der Woche mit Lernaufgaben versorgen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.

Bitte nutzen Sie das Formular oder werfen Sie einen Zettel im Vorfeld in den Briefkasten der Schule.

Einzelheiten, in welcher Form mögliche Lernaufgaben verteilt werden, erhalten Sie von der Klassenlehrkraft.

Teststrategie des Landes

Zutritt zur Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn sie an mindestens drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen.

Für die Löcknitz-Grundschule ist weiterhin tägliche Testpflicht angeordnet!