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Regelung zur Notbetreuung

Für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 ist eine Hortbetreuung (Notbetreuung) zu gewährleisten. Einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben

  1. Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls oder aufgrund von Schulen festgestellter besonderer sozialer Unterstützungsbedarfe zu betreuen sind,
  2. Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter in den in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
  3. Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

Genaue Ausführungen dazu finden Sie in der aktuellen Eindämmungsverordnung >>

Wenn Sie bereits einen gültigen Bescheid haben, gilt dieser weiterhin. Die Kinder werden an den bekannten Toren um 7:45 Uhr in Empfang genommen.

Mit der Abmeldung vom Präsenzunterricht erlischt das Recht auf Notbetreuung.

In der Notbetreuung gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Kinder müssen auch untereinander einen Mindestabstand von 1.50m halten. Das gemeinsame Spiel bzw. Gruppenbildung, welche dazu führen, dass der Mindestabstand nicht eingehalten wird, sind untersagt.

Dies bedeutet, dass Ihr Kind, wenn es in der Notbetreuung abgegeben wird, sich vor allem allein beschäftigen muss. Die Schule verfügt nicht über die technischen Mittel, dass Schüler in der Notbetreuung die digitalen Aufgaben bearbeiten können. Notbetreuung ist kein Unterricht.

Es gilt Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich!

Testpflicht nach §17a 7. SARS-CoV-2-EindV

Als Testtag werden der Montag und Donnerstag festgelegt. Wird an diesen Tagen die Notbetreuung nicht wahrgenommen, muss der Nachweis am nächsten Tag des Wahrnehmung der Notbetreuung erbracht werden.

Die Landkreise und kreisfreien Städte prüfen und bescheiden den Anspruch auf Notbetreuung. Stellen Sie Ihren Antrag auf Notbetreuung beim Landkreis.

Wenn Sie einen Bescheid vom Jugendamt erhalten haben und Anspruch auf Notbetreuung in der Unterrichtszeit haben, melden Sie den Bedarf unter notbetreuung@grundschule-erkner.de an.