Zeit bis zum Start des Fackellaufs:

Hinweise zur Testpflicht

Wie führe ich den Test durch?

Eingesetzt werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttests für die Hand von Laien, die ohne Unterstützung durch sachkundiges Personal auch von den jüngeren Schüler/innen unter Aufsicht durchgeführt werden können.

Nach der Verwendung des Tests, kann dieser im Hausmüll in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen (z. B. in verschlossenen Plastik- bzw. Mülltüten) gesammelt und verschlossen entsorgt werden.

negatives Testergebnis

Die Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis muss tagesaktuell sein, das heißt, sie muss an dem Tag, an dem die Innenräume der Schule betreten werden sollen, oder höchstens 24 Stunden vor dem Betreten der Schule ausgestellt worden sein.

Von der Schule erhalten Sie mit Ausgabe der Testkits vorgedruckte Bescheinigungen, die die Kinder am Tag der Testpflicht ausgefüllt am Schultor abgeben müssen.

positives Testergebnis

Zeigt der Selbsttest ein positives Ergebnis an, so müssen die betroffenen Schüler/innen von anderen Personen isoliert werden.

  1. Wurde der Selbsttest zu Hause durchgeführt, dürfen die betroffenen Schüler/innen die Schule nicht betreten und es muss unverzüglich die Abklärung in einem Testzentrum oder beim Hausarzt erfolgen.
  2. Erst wenn der PCR-Test ebenfalls positiv ist, liegt tatsächlich eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion vor.
  3. Bis zur Vorlage des Ergebnisses des PCR-Tests begeben sich die betroffenen Schüler/innen in häusliche Quarantäne.
  4. Ist der PCR-Test positiv gelten die aktuellen Regelungen.
Weiter Hinweise

UNENTSCHULDIGTES FEHLEN

Wenn Eltern Ihr Kind nicht testen und es nicht genesen ist und dadurch die Präsenz im Unterricht verwehrt wird, gilt dies als unentschuldigtes Fehlen und wird auch auf dem Zeugnis vermerkt.

WAS PASSIERT, WENN SCHÜLER AM TESTTAG KEINE BESCHEINIGUNG VORLEGEN?

Bei wiederholten Fehlen der Bescheinigung wird den entsprechenden Schülern der Zugang zur Schule verwehrt. Dies wird als unentschuldigtes Fehlen gewertet. Die Eltern müssen den Test unaufgefordert nachholen.

WER MUSS KEINEN TEST VORLEGEN?

Wer genesen oder vollständig geimpft ist, muss einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Für Schüler gilt dies jeweils an den Testtagen, Besucher gilt dies immer vor Betreten der Schule. Wir bitten darum, dass sich alle dennoch testen, da auch geimpfte und genesene Überträger sind.