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Aussetzung der Präsenzpflicht

Zeit bis zum Start des Fackellaufs:

Ab dem 22.03.2021 ist die Präsenzpflicht in der Schule bis zum 26.03.2021 ausgesetzt.

Die Erziehungsberechtigten  informieren die Schulleiter formlos darüber, dass das Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird; die Entscheidung darüber bezieht sich auf die gesamte Schulwoche.

Ein Verzicht auf die Teilnahme am Präsenzunterricht in Grundschulen umfasst auch einen Verzicht auf die Teilnahme an Angeboten der Kindertagesbetreuung (Horte) für diese Schüler/innen