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Zeit bis zum Start des Fackellaufs:

Maskenpflicht entfällt

Am 3. April tritt die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ein Kraft.

In Schulen gilt ab dem 3. April keine Maskenpflicht mehr. Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge müssen also im Unterricht keine Masken mehr tragen. Die Schülerinnen und Schüler können die Masken aber weiterhin freiwillig tragen.

Schülerinnen und Schüler müssen wie bisher am Montag, Mittwoch und Freitag ein negatives Testergebnis vorlegen. Hierfür werden weiterhin die Zettel der Schule genutzt.

Die Eingangsitutation bleibt, wie bisher geregelt.

Das Betreten des Schulgeländes ist nur den Schülern gestattet.

Der Besucherverkehr ist weiterhin eingeschränkt.

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